Hunde als ein weiteres Stück Normalität für die Bewohner

Verantwortliche Pflegefachkraft und Erfinderin der "Hundestunde" - Helge Öxler stellt sich vor

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Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege ist eine zeitlich begrenzte Hilfe rund um die Uhr. Diese Leistung der Pflegekassen wird für max. 4 Wochen pro Kalenderjahr Menschen gewährt, die bereits im Rahmen der Pflegeversicherung eingestuft sind.

 

Sie dient Ihnen als Kurzzeitpflegegast z.B. zur Rehabilitation nach schwerer Krankheit und nach einem Krankenhausaufenthalt als Überleitungspflege, die die Rückkehr in die eigene Häuslichkeit vorbereiten hilft.

 

Sie unterstützt und entlastet Sie als pflegende Angehörige im Falle der Verhinderung durch Krankheit, zur Ermöglichung von Urlaubszeiten oder familiärer Verpflichtungen.

 

Kurzzeitpflege eignet sich auch zur Begleitung, Betreuung und Pflege dementiell veränderter Menschen.

 

Während der Zeit der Kurzzeitpflege wohnen unsere Gäste in eigens ausgewiesenen Einzelzimmern. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen die Möglichkeit eines Probewohnens.

 

 

 Entgelte

 

 

 

 

Kurzzeitpflege

       
    ab 01.01.11

Pflegestufe

I

II

III

 

 

Pflegesatz

55,43

71,65

92,20

Unterkunft/ Verpflegung

24,88

24,88

24,88

Investitionsanteil

9,68

9,68

9,68

Gesamt-Entgelt - Tag

89,99

106,21

126,76

Gesamt Entgelt Tage 28

2.519,72

2.973,88

3.549,28

Anteil Pflegekasse z.Z. bis

1.510,00

1.510,00

1.510,00

Eigenanteil bei 28 Tagen

1.009,72

1.463,88

2.039,28

Pflegestufe

I

II

III

 

 

In der Kurzzeitpflege ist der Anspruch auf Leistungen der Pflegekassen auf vier Wochen pro Kalenderjahr begrenzt (§ 42 Abs. 2SGB XI) und wird nur denjenigen gewährt, die bereits im Rahmen der Pflegeversicherung eingestuft sind.